Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-19, 1 Vollz (Ws) 78/15

1 Vollz (Ws) 78/15Obergericht19.03.2015

Regest

Zum Anspruch auf eine eigene Fernsehsatellitenempfangsanlage eines Untergebrachten im Maßregelvollzug nach § 63 StGB.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 78/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-19

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 78/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0319.1VOLLZ.WS78.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: MRVG NW § 1; GG Art. 5

Leitsätze

Zum Anspruch auf eine eigene Fernsehsatellitenempfangsanlage eines Untergebrachten im Maßregelvollzug nach § 63 StGB.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve zurückverwiesen.

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