28 U 118/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-19, 28 U 118/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-19, 28 U 118/14
28 U 118/14Obergericht19.03.2015
Regest
Zu den Voraussetzungen, unter denen von einem Vergleich zurückgetreten werden kann. Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für die Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Abschluss eines Vergleichs.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 118/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-19
Aktenzeichen: 28 U 118/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0319.28U118.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 323; BGB § 779
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen von einem Vergleich zurückgetreten werden kann.
Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für die Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Abschluss eines Vergleichs.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 05.08.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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