Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-19, 28 U 118/14

28 U 118/14Obergericht19.03.2015

Regest

Zu den Voraussetzungen, unter denen von einem Vergleich zurückgetreten werden kann. Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für die Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Abschluss eines Vergleichs.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 118/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-19

Aktenzeichen: 28 U 118/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0319.28U118.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 323; BGB § 779

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, unter denen von einem Vergleich zurückgetreten werden kann.

Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für die Fortsetzung eines Rechtsstreits nach Abschluss eines Vergleichs.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.08.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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