3 U 37/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-23, 3 U 37/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 37/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-23
Aktenzeichen: 3 U 37/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0323.3U37.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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