2 Ausl. 59/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-24, 2 Ausl. 59/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-24, 2 Ausl. 59/14
2 Ausl. 59/14Obergericht24.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 59/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-24
Aktenzeichen: 2 Ausl. 59/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0324.2AUSL59.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Auslieferung des Verfolgten nach Italien zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Tribunale di Caltanissetta vom 04. März 2014 (Nr. ###/2008 R.G.N.R. Mod. 21 und Nr. ####/2008 (###/2013) R. G. G. I. P.) zur Last gelegten Taten ist unzulässig.
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