Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-24, 2 Ws 34/15

2 Ws 34/15Obergericht24.03.2015

Regest

Verbundenes Jugendstrafverfahren zum Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft bezüglich des örtlich zuständigen Jugendgerichts.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 34/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-24

Aktenzeichen: 2 Ws 34/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0324.2WS34.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: JGG § 42 Abs. 1, § 103; StPO §§ 7, 8, 13, 16

Leitsätze

Verbundenes Jugendstrafverfahren zum Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft bezüglich des örtlich zuständigen Jugendgerichts.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Sache an die zuständige Jugendstrafkammer bei dem Landgericht Bochum zurückverwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeschuldigten fallen der Landeskasse zur Last.

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