2 Ws 34/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-24, 2 Ws 34/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-24, 2 Ws 34/15
2 Ws 34/15Obergericht24.03.2015
Regest
Verbundenes Jugendstrafverfahren zum Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft bezüglich des örtlich zuständigen Jugendgerichts.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 34/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-24
Aktenzeichen: 2 Ws 34/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0324.2WS34.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: JGG § 42 Abs. 1, § 103; StPO §§ 7, 8, 13, 16
Leitsätze
Verbundenes Jugendstrafverfahren zum Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft bezüglich des örtlich zuständigen Jugendgerichts.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Sache an die zuständige Jugendstrafkammer bei dem Landgericht Bochum zurückverwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeschuldigten fallen der Landeskasse zur Last.
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