Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-27, 15 W 413/14

15 W 413/14Obergericht27.03.2015

Regest

Zur Auslegung testamentarischer Verfügungen, die nach der Höfeordnung und nach allgemeinem Recht zu vererbendes Vermögen betreffen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 413/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-27

Aktenzeichen: 15 W 413/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0327.15W413.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: §§ 2087 BGB, 2,7 HöfeO

Leitsätze

Zur Auslegung testamentarischer Verfügungen, die nach der Höfeordnung und nach allgemeinem Recht zu vererbendes Vermögen betreffen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 55.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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