15 W 320/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-01, 15 W 320/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-01, 15 W 320/15
15 W 320/15Obergericht01.04.2015
Regest
Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzung einer Gebäudefläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage) kann unter der aufschiebenden Bedingung bestellt werden, dass der Dienstbarkeitsberechtigte von einem ihm in dem schuldrechtlichen Kausalverhältnis eingeräumten Recht zum Eintritt in den Vertrag Gebrauch macht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 320/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-01
Aktenzeichen: 15 W 320/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0401.15W320.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 158, BGB § 1090
Leitsätze
Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzung einer Gebäudefläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage) kann unter der aufschiebenden Bedingung bestellt werden, dass der Dienstbarkeitsberechtigte von einem ihm in dem schuldrechtlichen Kausalverhältnis eingeräumten Recht zum Eintritt in den Vertrag Gebrauch macht.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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