Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-01, 15 W 320/15

15 W 320/15Obergericht01.04.2015

Regest

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzung einer Gebäudefläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage) kann unter der aufschiebenden Bedingung bestellt werden, dass der Dienstbarkeitsberechtigte von einem ihm in dem schuldrechtlichen Kausalverhältnis eingeräumten Recht zum Eintritt in den Vertrag Gebrauch macht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 320/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-01

Aktenzeichen: 15 W 320/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0401.15W320.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 158, BGB § 1090

Leitsätze

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzung einer Gebäudefläche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage) kann unter der aufschiebenden Bedingung bestellt werden, dass der Dienstbarkeitsberechtigte von einem ihm in dem schuldrechtlichen Kausalverhältnis eingeräumten Recht zum Eintritt in den Vertrag Gebrauch macht.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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