Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-07, 3 UF 241/13

3 UF 241/13Obergericht07.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 241/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-07

Aktenzeichen: 3 UF 241/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0407.3UF241.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers vom 18. November 2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bochum vom 05. November 2013 (60 F 269/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der sich aus der Zurückweisung des Antrages ergebende Umgangsausschluss bis zum 30.07.2018 befristet wird.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.500,- €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.