3 UF 241/13•Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-07, 3 UF 241/13
Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-07, 3 UF 241/13
3 UF 241/13Obergericht07.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 241/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-07
Aktenzeichen: 3 UF 241/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0407.3UF241.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers vom 18. November 2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bochum vom 05. November 2013 (60 F 269/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der sich aus der Zurückweisung des Antrages ergebende Umgangsausschluss bis zum 30.07.2018 befristet wird.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.500,- €.
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