Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-20, 3 U 110/14

3 U 110/14Obergericht20.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 110/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-20

Aktenzeichen: 3 U 110/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0420.3U110.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens wird zurückgewiesen.

Der Senat weist nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 BGB zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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