3 U 110/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-20, 3 U 110/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 110/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-20
Aktenzeichen: 3 U 110/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0420.3U110.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens wird zurückgewiesen.
Der Senat weist nach Vorberatung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 BGB zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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