15 W 455/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-24, 15 W 455/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-24, 15 W 455/14
15 W 455/14Obergericht24.04.2015
Regest
Ein berechtigter Vertrauenstatbestand, der die Anwendung der Ausschlussfrist des § 2 VBVG nach § 242 BGB entgegensteht, wurde nicht bereits dadurch geschaffen, dass einmalig für einen zurückliegenden Zeitraum noch im Jahre 2010 eine Vergütung nach einem pauschalen Prozentsatz vom Aktivvermögen und ohne Berücksichtigung der Ausschlussfrist rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 455/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-24
Aktenzeichen: 15 W 455/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0424.15W455.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 242, BGB § 1960, VBVG § 2
Leitsätze
Ein berechtigter Vertrauenstatbestand, der die Anwendung der Ausschlussfrist des § 2 VBVG nach § 242 BGB entgegensteht, wurde nicht bereits dadurch geschaffen, dass einmalig für einen zurückliegenden Zeitraum noch im Jahre 2010 eine Vergütung nach einem pauschalen Prozentsatz vom Aktivvermögen und ohne Berücksichtigung der Ausschlussfrist rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 31.725,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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