Oberlandesgericht Hamm, 2015-04-24, 15 W 455/14

15 W 455/14Obergericht24.04.2015

Regest

Ein berechtigter Vertrauenstatbestand, der die Anwendung der Ausschlussfrist des § 2 VBVG nach § 242 BGB entgegensteht, wurde nicht bereits dadurch geschaffen, dass einmalig für einen zurückliegenden Zeitraum noch im Jahre 2010 eine Vergütung nach einem pauschalen Prozentsatz vom Aktivvermögen und ohne Berücksichtigung der Ausschlussfrist rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 455/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-24

Aktenzeichen: 15 W 455/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0424.15W455.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 242, BGB § 1960, VBVG § 2

Leitsätze

Ein berechtigter Vertrauenstatbestand, der die Anwendung der Ausschlussfrist des § 2 VBVG nach § 242 BGB entgegensteht, wurde nicht bereits dadurch geschaffen, dass einmalig für einen zurückliegenden Zeitraum noch im Jahre 2010 eine Vergütung nach einem pauschalen Prozentsatz vom Aktivvermögen und ohne Berücksichtigung der Ausschlussfrist rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 31.725,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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