Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-11, 15 W 138/15

15 W 138/15Obergericht11.05.2015

Regest

Zu den Möglichkeiten der Auslegung eines Testaments, durch den die Erblasserin zwei Personen als Erben eingesetzt und nach dem Tode des Letztversterbenden von ihnen eine weitere Person als Nacherben berufen hat, jedoch gegenständlich beschränkt auf ein bezeichnetes Hausgrundstück, das nur einen Teil des Nachlasses ausmacht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 138/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-11

Aktenzeichen: 15 W 138/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0511.15W138.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 2084, BGB § 2087, BGB § 2100

Leitsätze

Zu den Möglichkeiten der Auslegung eines Testaments, durch den die Erblasserin zwei Personen als Erben eingesetzt und nach dem Tode des Letztversterbenden von ihnen eine weitere Person als Nacherben berufen hat, jedoch gegenständlich beschränkt auf ein bezeichnetes Hausgrundstück, das nur einen Teil des Nachlasses ausmacht.

Tenor

Der Erbschein vom 05.03.2015 wird eingezogen.

Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erheben.

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