Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-21, 27 U 103/14

27 U 103/14Obergericht21.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 103/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-21

Aktenzeichen: 27 U 103/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0521.27U103.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.09.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.