27 U 103/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-21, 27 U 103/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-21, 27 U 103/14
27 U 103/14Obergericht21.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 103/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-21
Aktenzeichen: 27 U 103/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0521.27U103.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.09.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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