4 W 77/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-21, 4 W 77/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 77/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-21
Aktenzeichen: 4 W 77/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0521.4W77.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Schuldnerin gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes in dem Beschluss der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum vom 27.05.2014 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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