Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-21, 4 W 77/14

4 W 77/14Obergericht21.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 W 77/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-21

Aktenzeichen: 4 W 77/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0521.4W77.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Schuldnerin gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes in dem Beschluss der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum vom 27.05.2014 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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