9 W 68/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-27, 9 W 68/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-27, 9 W 68/14
9 W 68/14Obergericht27.05.2015
Regest
1. Übernahme der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren. 2. Schmerzensgeldbemessung wegen schweren sexuellen Missbrauchs.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 W 68/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-27
Aktenzeichen: 9 W 68/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0527.9W68.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: §§ 823, 253 BGB; § 114 ZPO, §§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB i.d.F.v. 01.04.1998
Leitsätze
Übernahme der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren.
Schmerzensgeldbemessung wegen schweren sexuellen Missbrauchs.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 11.11.2014 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.
Dem Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt C ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er sich gegen eine den Betrag von 65.000,- € übersteigende Schmerzensgeldforderung nebst darauf entfallender Zinsen wendet.
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