34 U 201/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-09, 34 U 201/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-09, 34 U 201/14
34 U 201/14Obergericht09.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 201/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-09
Aktenzeichen: 34 U 201/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0609.34U201.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.10.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (3 O 376/13) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 43.000,00 EUR festgesetzt.
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