Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-09, 34 U 201/14

34 U 201/14Obergericht09.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 201/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-09

Aktenzeichen: 34 U 201/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0609.34U201.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.10.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (3 O 376/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 43.000,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.