20 U 77/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-10, 20 U 77/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 77/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-10
Aktenzeichen: 20 U 77/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0610.20U77.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 142.400,- EUR festgesetzt.
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