Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-10, 20 U 77/15

20 U 77/15Obergericht10.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 77/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-10

Aktenzeichen: 20 U 77/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0610.20U77.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 142.400,- EUR festgesetzt.

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