Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-11, 1 Vollz (Ws) 163/15

1 Vollz (Ws) 163/15Obergericht11.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 163/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-11

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 163/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0611.1VOLLZ.WS163.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung

  • auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an

die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn verwiesen.

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