1 Vollz (Ws) 163/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-11, 1 Vollz (Ws) 163/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-11, 1 Vollz (Ws) 163/15
1 Vollz (Ws) 163/15Obergericht11.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 163/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-11
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 163/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0611.1VOLLZ.WS163.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung
- auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an
die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn verwiesen.
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