Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-11, 34 U 7/15

34 U 7/15Obergericht11.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 7/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-11

Aktenzeichen: 34 U 7/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0611.34U7.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.11.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (3 O 459/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 161.000,00 EUR festgesetzt.

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