34 U 7/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-11, 34 U 7/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 7/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-11
Aktenzeichen: 34 U 7/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0611.34U7.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.11.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (3 O 459/13) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 161.000,00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.