Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-11, 4 UF 81/15

4 UF 81/15Obergericht11.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 81/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-11

Aktenzeichen: 4 UF 81/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0611.4UF81.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Senat weist die Beteiligten darauf hin, dass er beabsichtigt, gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und die Beschwerde zurückzuweisen.

Die Antragstellerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

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