4 UF 81/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-11, 4 UF 81/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 81/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-11
Aktenzeichen: 4 UF 81/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0611.4UF81.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Senat weist die Beteiligten darauf hin, dass er beabsichtigt, gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und die Beschwerde zurückzuweisen.
Die Antragstellerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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