Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-12, 11 W 47/15

11 W 47/15Obergericht12.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 47/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-12

Aktenzeichen: 11 W 47/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0612.11W47.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 20. April 2015 wird der Beschluss des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 07. April 2015 aufgehoben.

Die Kosten des Rechtstreits einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 2.000 € festgesetzt.

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