20 U 79/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-15, 20 U 79/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-15, 20 U 79/15
20 U 79/15Obergericht15.06.2015
Regest
Zum bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch einer Versicherung nach korrigierter Abrechnung bereits erbrachter Leistungen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 79/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-15
Aktenzeichen: 20 U 79/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0615.20U79.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: § 812 BGB, § 522 II ZPO
Leitsätze
Zum bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch einer Versicherung nach korrigierter Abrechnung bereits erbrachter Leistungen.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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