1 VAs 12/15 und 13/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-16, 1 VAs 12/15 und 13/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-16, 1 VAs 12/15 und 13/15
1 VAs 12/15 und 13/15Obergericht16.06.2015
Regest
Zum Akteneinsichtsrecht einer Berufsgenossenschaft im Rahmen eines wegen Betrug zu ihrem Nachteil geführten Ermittlungsverfahren.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 12/15 und 13/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-16
Aktenzeichen: 1 VAs 12/15 und 13/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0616.1VAS12.15UND13.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StPO § 474
Leitsätze
Zum Akteneinsichtsrecht einer Berufsgenossenschaft im Rahmen eines wegen Betrug zu ihrem Nachteil geführten Ermittlungsverfahren.
Tenor
Die Verfahren III-1 VAs 12/15 und 13/15 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung werden auf Kosten der Betroffenen als unbegründet verworfen.
Der Geschäftswert wird auf bis 65.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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