2 RVs 30/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-16, 2 RVs 30/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-16, 2 RVs 30/15
2 RVs 30/15Obergericht16.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 RVs 30/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-16
Aktenzeichen: 2 RVs 30/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0616.2RVS30.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch – mit Ausnahme der angeordneten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel – mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafrichter-abteilung des Amtsgerichts Iserlohn zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
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