Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-17, 15 W 210/14

15 W 210/14Obergericht17.06.2015

Regest

Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer ein Recht auf Einsicht in die Abteilungen des Grundbuchs hat, aus denen sich die Nutzungs- und Haftungsverhältnisse fremden Sondereigentums ergeben.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 210/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-17

Aktenzeichen: 15 W 210/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0617.15W210.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO § 12 Abs. 1

Leitsätze

Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer ein Recht auf Einsicht in die Abteilungen des Grundbuchs hat, aus denen sich die Nutzungs- und Haftungsverhältnisse fremden Sondereigentums ergeben.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.

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