15 W 210/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-17, 15 W 210/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-17, 15 W 210/14
15 W 210/14Obergericht17.06.2015
Regest
Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer ein Recht auf Einsicht in die Abteilungen des Grundbuchs hat, aus denen sich die Nutzungs- und Haftungsverhältnisse fremden Sondereigentums ergeben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 210/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-17
Aktenzeichen: 15 W 210/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0617.15W210.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 12 Abs. 1
Leitsätze
Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer ein Recht auf Einsicht in die Abteilungen des Grundbuchs hat, aus denen sich die Nutzungs- und Haftungsverhältnisse fremden Sondereigentums ergeben.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
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