Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-17, 20 U 56/14

20 U 56/14Obergericht17.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 56/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-17

Aktenzeichen: 20 U 56/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0617.20U56.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.01.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.320,86 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2010 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 41 % und die Beklagte 59 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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