Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-18, 28 U 158/14

28 U 158/14Obergericht18.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 158/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-18

Aktenzeichen: 28 U 158/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0618.28U158.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.10.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.