28 U 158/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-18, 28 U 158/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-18, 28 U 158/14
28 U 158/14Obergericht18.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 158/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-18
Aktenzeichen: 28 U 158/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0618.28U158.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.10.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.