Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-19, 20 U 122/14

20 U 122/14Obergericht19.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 122/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-19

Aktenzeichen: 20 U 122/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0619.20U122.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.05.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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