Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-22, 4 UF 16/15

4 UF 16/15Obergericht22.06.2015

Regest

Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 16/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-22

Aktenzeichen: 4 UF 16/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0622.4UF16.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Normen: BGB §§ 1666, 1666a

Leitsätze

Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung.

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte vom 6.1.2015 abgeändert und das Sorgerecht

für D S, geboren am #.#.##01, bei den Kindeseltern im Wege der einstweiligen Anordnung belassen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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