4 UF 16/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-22, 4 UF 16/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-22, 4 UF 16/15
4 UF 16/15Obergericht22.06.2015
Regest
Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 16/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-22
Aktenzeichen: 4 UF 16/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0622.4UF16.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Normen: BGB §§ 1666, 1666a
Leitsätze
Allein der Wille einer Jugendlichen, nicht im Haushalt der Kindeseltern leben zu wollen, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug im Wege der einstweiligen Anordnung.
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte vom 6.1.2015 abgeändert und das Sorgerecht
für D S, geboren am #.#.##01, bei den Kindeseltern im Wege der einstweiligen Anordnung belassen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.