27 W 71/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-01, 27 W 71/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-01, 27 W 71/15
27 W 71/15Obergericht01.07.2015
Regest
Die Liquidation ist i. S. v. § 74 I GmbHG noch nicht beendet, wenn ein die Gesellschaft betreffendes Steuerverfahren noch nicht abgeschlossen ist (Abgrenzung zu den Fällen des § 394 FamFG und Senat, Beschluss vom 03.09.2014, 27 W 109/14; Beschluss vom 21.04.2015, 27 W 46/15).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 71/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-01
Aktenzeichen: 27 W 71/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0701.27W71.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: GmbHG § 74 Abs. 1; FamFG § 394
Leitsätze
Die Liquidation ist i. S. v. § 74 I GmbHG noch nicht beendet, wenn ein die Gesellschaft betreffendes Steuerverfahren noch nicht abgeschlossen ist (Abgrenzung zu den Fällen des § 394 FamFG und Senat, Beschluss vom 03.09.2014, 27 W 109/14; Beschluss vom 21.04.2015, 27 W 46/15).
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 vom 06.05.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 23.04.2015, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 21.05.2015, wird auf Kosten des Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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