1 RBs 109/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-07, 1 RBs 109/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-07, 1 RBs 109/15
1 RBs 109/15Obergericht07.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 RBs 109/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-07
Aktenzeichen: 1 RBs 109/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0707.1RBS109.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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