11 U 180/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-08, 11 U 180/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-08, 11 U 180/14
11 U 180/14Obergericht08.07.2015
Regest
Zu den Anforderungen an die Amtspflicht des Notars zur Prüfung der Geschäftsfähigkeit eines rollstuhlpflichtigen und betagten Urkundsbeteiligten eines Grundstückskaufvertrages.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 180/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-08
Aktenzeichen: 11 U 180/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0708.11U180.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: BNotO § 19; BeurkG §§ 11 und 17
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Amtspflicht des Notars zur Prüfung der Geschäftsfähigkeit eines rollstuhlpflichtigen und betagten Urkundsbeteiligten eines Grundstückskaufvertrages.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.10.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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