Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-08, 5 UF 198/14

5 UF 198/14Obergericht08.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 198/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-08

Aktenzeichen: 5 UF 198/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0708.5UF198.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde gegen den am 23.09.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Iserlohn wird zurückgewiesen, soweit sich die Antragstellerin auf § 1632 Abs. 4 BGB beruft; im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.

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