15 W 136/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-14, 15 W 136/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-14, 15 W 136/15
15 W 136/15Obergericht14.07.2015
Regest
Zu der Frage, ob einem gerichtlichen Vergleich im Wege der Auslegung eine Einigung zur Auflassung eines Miteigentumsanteils entnommen werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 136/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-14
Aktenzeichen: 15 W 136/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0714.15W136.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 925 Abs. 1; GBO § 20
Leitsätze
Zu der Frage, ob einem gerichtlichen Vergleich im Wege der Auslegung eine Einigung zur Auflassung eines Miteigentumsanteils entnommen werden kann.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahrens wird auf 32.500 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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