Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-14, 15 W 136/15

15 W 136/15Obergericht14.07.2015

Regest

Zu der Frage, ob einem gerichtlichen Vergleich im Wege der Auslegung eine Einigung zur Auflassung eines Miteigentumsanteils entnommen werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 136/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-14

Aktenzeichen: 15 W 136/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0714.15W136.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 925 Abs. 1; GBO § 20

Leitsätze

Zu der Frage, ob einem gerichtlichen Vergleich im Wege der Auslegung eine Einigung zur Auflassung eines Miteigentumsanteils entnommen werden kann.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahrens wird auf 32.500 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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