Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-16, 15 W 152/15

15 W 152/15Obergericht16.07.2015

Regest

Zu der Frage, ob die erstmalige Unterschriftsbeglaubigung unter einem vom Notar gefertigten Entwurf einer Genehmigungserklärung gebührenpflichtig ist, wenn er Notar den Entwurf im Rahmen einer als solche zu vergütenden Vollzugstätigkeit angefertigt hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 152/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-16

Aktenzeichen: 15 W 152/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0716.15W152.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: GNotKG KV Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2; KV Nr. 25100

Leitsätze

Zu der Frage, ob die erstmalige Unterschriftsbeglaubigung unter einem vom Notar gefertigten Entwurf einer Genehmigungserklärung gebührenpflichtig ist, wenn er Notar den Entwurf im Rahmen einer als solche zu vergütenden Vollzugstätigkeit angefertigt hat.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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