15 W 152/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-16, 15 W 152/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-16, 15 W 152/15
15 W 152/15Obergericht16.07.2015
Regest
Zu der Frage, ob die erstmalige Unterschriftsbeglaubigung unter einem vom Notar gefertigten Entwurf einer Genehmigungserklärung gebührenpflichtig ist, wenn er Notar den Entwurf im Rahmen einer als solche zu vergütenden Vollzugstätigkeit angefertigt hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 152/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-16
Aktenzeichen: 15 W 152/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0716.15W152.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: GNotKG KV Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2; KV Nr. 25100
Leitsätze
Zu der Frage, ob die erstmalige Unterschriftsbeglaubigung unter einem vom Notar gefertigten Entwurf einer Genehmigungserklärung gebührenpflichtig ist, wenn er Notar den Entwurf im Rahmen einer als solche zu vergütenden Vollzugstätigkeit angefertigt hat.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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