1 Vollz (Ws) 247/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-16, 1 Vollz (Ws) 247/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-16, 1 Vollz (Ws) 247/15
1 Vollz (Ws) 247/15Obergericht16.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 247/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-16
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 247/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0716.1VOLLZ.WS247.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.
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