6 UF 177/13•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-17, 6 UF 177/13
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-17, 6 UF 177/13
6 UF 177/13Obergericht17.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 177/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-17
Aktenzeichen: 6 UF 177/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0717.6UF177.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Kindesvaters vom 24.10.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Paderborn vom 17.9.2013 abgeändert.
Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für Q, geboren am 00.00.2013, entzogen. Die alleinige Sorge für Q steht dem Kindesvater zu.
Die Kindesmutter erhält mit ihrer Tochter Umgang im folgenden Umfang:
alle 8 Wochen für 1 Stunde im Gebäude des Jugendamtes T begleitet vom Kinderpflegedienst.
Der Kindesvater erhält mit seiner Tochter Umgang im folgenden Umfang:
bis einschließlich Dezember 2015: alle 4 Wochen für 2 Stunden im Gebäude des Jugendamtes T begleitet vom Kinderpflegedienst,
ab Januar 2016: alle 4 Wochen für 4 Stunden im Gebäude des Jugendamtes T begleitet vom Kinderpflegedienst.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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