20 W 19/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-20, 20 W 19/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 19/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-20
Aktenzeichen: 20 W 19/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0720.20W19.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold vom 07.04.2015 aufgehoben.
Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für ihre Anträge aus dem Schriftsatz vom 16.12.2014 gewährt. Ihr wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte Rechtsanwalt I aus N2 beigeordnet.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 5.000,00 Euro festgesetzt.
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