15 W 88/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-23, 15 W 88/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-23, 15 W 88/15
15 W 88/15Obergericht23.07.2015
Regest
Die notariellen Gebühren für eine nicht erforderliche Genehmigungsurkunde sind wegen unrichtiger Sachbehandlung im Sinne von § 16 KostO nicht zu erheben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 88/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-23
Aktenzeichen: 15 W 88/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0723.15W88.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: KostO § 16; GNotKG § 21 Abs. 1
Leitsätze
Die notariellen Gebühren für eine nicht erforderliche Genehmigungsurkunde sind wegen unrichtiger Sachbehandlung im Sinne von § 16 KostO nicht zu erheben.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert wird auf 88 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.