32 W 9/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-28, 32 W 9/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-28, 32 W 9/15
32 W 9/15Obergericht28.07.2015
Regest
Der Streitwert für ein Ablehnungsverfahren gegen einen Richter bestimmt sich nach dem Streitwert des zugrunde liegenden Rechtsstreits.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 W 9/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-28
Aktenzeichen: 32 W 9/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0728.32W9.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 3, 42 ZPO
Leitsätze
Der Streitwert für ein Ablehnungsverfahren gegen einen Richter bestimmt sich nach dem Streitwert des zugrunde liegenden Rechtsstreits.
Tenor
Die Gegenvorstellung vom 16.06.2015 gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Senats vom 27.05.2015 wird zurückgewiesen.
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