Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-28, 32 W 9/15

32 W 9/15Obergericht28.07.2015

Regest

Der Streitwert für ein Ablehnungsverfahren gegen einen Richter bestimmt sich nach dem Streitwert des zugrunde liegenden Rechtsstreits.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 W 9/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-28

Aktenzeichen: 32 W 9/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0728.32W9.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 3, 42 ZPO

Leitsätze

Der Streitwert für ein Ablehnungsverfahren gegen einen Richter bestimmt sich nach dem Streitwert des zugrunde liegenden Rechtsstreits.

Tenor

Die Gegenvorstellung vom 16.06.2015 gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Senats vom 27.05.2015 wird zurückgewiesen.

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