Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-29, 11 U 32/14

11 U 32/14Obergericht29.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 32/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-29

Aktenzeichen: 11 U 32/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0729.11U32.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.01.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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