Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-30, 4 U 14/15

4 U 14/15Obergericht30.07.2015

Regest

Zwischen dem Organisator eines "Unternehmernetzwerkes" und einem Unternehmer, der an andere Unternehmer ein "Gütesiegel" vergibt, besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 14/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-30

Aktenzeichen: 4 U 14/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0730.4U14.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1, UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3

Leitsätze

Zwischen dem Organisator eines "Unternehmernetzwerkes" und einem Unternehmer, der an andere Unternehmer ein "Gütesiegel" vergibt, besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

Tenor

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 40.000,00 € festgesetzt.

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