4 U 14/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-30, 4 U 14/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-07-30, 4 U 14/15
4 U 14/15Obergericht30.07.2015
Regest
Zwischen dem Organisator eines "Unternehmernetzwerkes" und einem Unternehmer, der an andere Unternehmer ein "Gütesiegel" vergibt, besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 14/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-30
Aktenzeichen: 4 U 14/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0730.4U14.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1, UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3
Leitsätze
Zwischen dem Organisator eines "Unternehmernetzwerkes" und einem Unternehmer, der an andere Unternehmer ein "Gütesiegel" vergibt, besteht kein konkretes Wettbewerbsverhältnis.
Tenor
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 40.000,00 € festgesetzt.
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