34 U 170/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-04, 34 U 170/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-04, 34 U 170/14
34 U 170/14Obergericht04.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 170/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-04
Aktenzeichen: 34 U 170/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0804.34U170.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 29.08.2014 (3 O 14/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil sowie das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Beschwer des Klägers übersteigt 20.000 €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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