4 U 66/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-04, 4 U 66/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-04, 4 U 66/15
4 U 66/15Obergericht04.08.2015
Regest
Irreführende Werbung auf der Internetplattform "amazon" für Sonnenschirme durch blickfangmäßige Abbildung eines Sonnenschirmes inklusive der zur Beschwerung des Schirmständers erforderlichen Betonplatten, obwohl diese Platten tatsächlich nicht zum Lieferumfang gehören.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 66/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-04
Aktenzeichen: 4 U 66/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0804.4U66.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
Leitsätze
Irreführende Werbung auf der Internetplattform "amazon" für Sonnenschirme durch blickfangmäßige Abbildung eines Sonnenschirmes inklusive der zur Beschwerung des Schirmständers erforderlichen Betonplatten, obwohl diese Platten tatsächlich nicht zum Lieferumfang gehören.
Tenor
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 05.03.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
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