15 W 341/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-05, 15 W 341/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-05, 15 W 341/14
15 W 341/14Obergericht05.08.2015
Regest
Zur Wertfestsetzung in der Beschwerdeinstanz eines Verfahrens auf Erteilung eines Erbscheins.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 341/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-05
Aktenzeichen: 15 W 341/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0805.15W341.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GNotKG § 40 Abs. 1; GNotKG § 61 Abs. 1 S. 1
Leitsätze
Zur Wertfestsetzung in der Beschwerdeinstanz eines Verfahrens auf Erteilung eines Erbscheins.
Tenor
In Abänderung des Senatsbeschlusses vom 28.10.2014 wird der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens anderweitig auf 350.000,00 € festgesetzt.
Die weitergehenden Anträge der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 04.11.2014 werden zurückgewiesen.
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