Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-06, 4 U 137/14

4 U 137/14Obergericht06.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 137/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-06

Aktenzeichen: 4 U 137/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0806.4U137.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.08.2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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