3 Ws 269/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-18, 3 Ws 269/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-18, 3 Ws 269/15
3 Ws 269/15Obergericht18.08.2015
Regest
Bei dem Vorwurf des Veruntreuens von Arbeitsentgelt wird die Umgrenzungsfunktion der Anklage nur dadurch gewahrt, dass die einzelnen verfahrensgegenständlichen Taten, nämlich das jeweils einen konkreten Zeitraum betreffende Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger trotz bestehender Pflicht, bezeichnet werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 269/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-18
Aktenzeichen: 3 Ws 269/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0818.3WS269.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 StPO, § 206a Abs. 1
Leitsätze
Bei dem Vorwurf des Veruntreuens von Arbeitsentgelt wird die Umgrenzungsfunktion der Anklage nur dadurch gewahrt, dass die einzelnen verfahrensgegenständlichen Taten, nämlich das jeweils einen konkreten Zeitraum betreffende Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger trotz bestehender Pflicht, bezeichnet werden.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt, als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.