5 U 2/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-20, 5 U 2/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-20, 5 U 2/15
5 U 2/15Obergericht20.08.2015
Regest
Wird ein Gebäude auf mehreren Grundstücken desselben Eigentümers errichtet, so wird das Gesamtgebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, zu dem es nach Absicht und Interesse des Erbauers gehören soll. Absicht und Interesse können aus den objektiven Gegebenheiten erschlossen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 2/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-20
Aktenzeichen: 5 U 2/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0820.5U2.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: § 912 BGB
Leitsätze
Wird ein Gebäude auf mehreren Grundstücken desselben Eigentümers errichtet, so wird das Gesamtgebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, zu dem es nach Absicht und Interesse des Erbauers gehören soll. Absicht und Interesse können aus den objektiven Gegebenheiten erschlossen werden.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.11.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte nach einem Streitwert von bis 20.000,-- Euro.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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