Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-20, 5 U 2/15

5 U 2/15Obergericht20.08.2015

Regest

Wird ein Gebäude auf mehreren Grundstücken desselben Eigentümers errichtet, so wird das Gesamtgebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, zu dem es nach Absicht und Interesse des Erbauers gehören soll. Absicht und Interesse können aus den objektiven Gegebenheiten erschlossen werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 2/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-20

Aktenzeichen: 5 U 2/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0820.5U2.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: § 912 BGB

Leitsätze

Wird ein Gebäude auf mehreren Grundstücken desselben Eigentümers errichtet, so wird das Gesamtgebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, zu dem es nach Absicht und Interesse des Erbauers gehören soll. Absicht und Interesse können aus den objektiven Gegebenheiten erschlossen werden.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.11.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte nach einem Streitwert von bis 20.000,-- Euro.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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