Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-27, 2 Ausl 115/15

2 Ausl 115/15Obergericht27.08.2015

Regest

Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Vollstreckung einer im Inland verhängten Freiheitsstrafe in Polen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen auf Antrag der Vollstreckungsbehörde nach §§ 85 ff. IRG n.F.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 115/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-27

Aktenzeichen: 2 Ausl 115/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0827.2AUSL115.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: IRG § 85, 85a, 85c

Leitsätze

Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Vollstreckung einer im Inland verhängten Freiheitsstrafe in Polen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen auf Antrag der Vollstreckungsbehörde nach §§ 85 ff. IRG n.F.

Tenor

Die Vollstreckung des noch nicht verbüßten oder durch Anrechnung von Haftzeiten erledigten Strafrestes der gegen den polnischen Staatsangehörigen K , geboren am 11. Oktober 19XX in C/Polen, durch Urteil des Landgerichts Hagen vom 5. Juli 2012 (Az.: 71 KLs 6 Js 63/11 – 2/12) – rechtskräftig seit dem 13. Juli 2012 – verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren in Polen wird für zulässig erklärt.

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