2 Ausl 115/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-27, 2 Ausl 115/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-27, 2 Ausl 115/15
2 Ausl 115/15Obergericht27.08.2015
Regest
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Vollstreckung einer im Inland verhängten Freiheitsstrafe in Polen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen auf Antrag der Vollstreckungsbehörde nach §§ 85 ff. IRG n.F.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 115/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-27
Aktenzeichen: 2 Ausl 115/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0827.2AUSL115.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG § 85, 85a, 85c
Leitsätze
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Vollstreckung einer im Inland verhängten Freiheitsstrafe in Polen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Freiheitsstrafen auf Antrag der Vollstreckungsbehörde nach §§ 85 ff. IRG n.F.
Tenor
Die Vollstreckung des noch nicht verbüßten oder durch Anrechnung von Haftzeiten erledigten Strafrestes der gegen den polnischen Staatsangehörigen K , geboren am 11. Oktober 19XX in C/Polen, durch Urteil des Landgerichts Hagen vom 5. Juli 2012 (Az.: 71 KLs 6 Js 63/11 – 2/12) – rechtskräftig seit dem 13. Juli 2012 – verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren in Polen wird für zulässig erklärt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.