Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-28, 7 U 53/12

7 U 53/12Obergericht28.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 53/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-28

Aktenzeichen: 7 U 53/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0828.7U53.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.05.2012 verkündete Grundurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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