Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-03, 10 W 161/14

10 W 161/14Obergericht03.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 161/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-03

Aktenzeichen: 10 W 161/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0903.10W161.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Nach Rücknahme der Beschwerde hat die Beteiligte zu 3) die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1), 2) und 4) zu tragen.

Der Geschäftswert wird auf 7.000.000,00 € festgesetzt.

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